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Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau“,
„Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten“,
„Einbauen von Wasserversorgungsanlagen“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.