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Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellen von Bauwerken und Bauteilen im Spezialtiefbau“,
„Durchführen von Tiefgründungen und Baugrubensicherungen“,
„Durchführen von Baugrundverbesserungen und Sonderverfahren im Spezialtiefbau“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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