Anlage 4 TiefbauBAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 92 - 105; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Brunnenbauer und Brunnenbauerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 64Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 48Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 810Herstellen von Baukörpern aus Steinen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Verkehrswegen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 2813Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe c sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 14Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 215Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Erd- und Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen abstecken und einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Holzverbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
Bodenarten unterscheiden
Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
Oberboden abtragen, transportieren und lagern
Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus nach Vorgaben prüfen
Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, profilgerecht ausheben und entsprechend der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels herstellen
Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
Baugruben und Gräben durch Verbau, insbesondere mithilfe von Grabenverbaugeräten, sichern und auf Sicht prüfen
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten, im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen und Verdichtung überprüfen
Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und der Ebenflächigkeit herstellen
ungebundene Tragschichten herstellen
Einfassungen in Geraden herstellen
Oberflächen, insbesondere Pflasterdecken, Plattenbeläge und Rinnen, herstellen
Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
Leitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten
Rohre und Profile bearbeiten
Rohre und Formstücke verlegen
Kontrollschächte herstellen und Leitungen anschließen
Dränung einbauen
Kabelleitungen einbringen
Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für den Wärmeschutz für Rohrleitungen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Verfahren zum Herstellen von Bohrungen in Boden und Fels unterscheiden
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Verkehrswege und Bodenschichten abtragen, Stoffe getrennt lagern
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Brunnenbauer und Brunnenbauerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 84Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 67Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 89Herstellen von Baukörpern aus Steinen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 10Herstellen von Baugruben und Gräben und Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 11Herstellen von Verkehrswegen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 20 12Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13, § 4 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe c sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 13Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 414Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 4
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren beteiligten Personen abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen und Bauhilfsstoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Durchführung der eigenen Tätigkeiten berücksichtigen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen, Kampfmittelfreigabe beachten
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, beurteilen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Maßnahmen bei Arbeiten mit Staubbelastung ergreifen
Abfall- und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Maschinen, Anbaugeräte und Anlagen ressourcensparend betreiben
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Flurschäden vermeiden und beseitigen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Anbaugeräte und Anlagen für den Abtransport vorbereiten und verladen
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen, Anbaugeräte und Anlagen auswählen, Maschinen einrichten, Anbaugeräte anbauen, Anlagen aufbauen sowie Maschinen, Anbaugeräte und Anlagen bedienen, pflegen und warten
In- und Außerbetriebnahme von Maschinen, Anbaugeräten und Anlagen durchführen
Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen und auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Maschinen, Anbaugeräte und Anlagen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
Minibagger und Radlader außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs führen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln und diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne unter Anwendung normgerechter Sinnbilder anfertigen
Schichtenprofile und Ausbaupläne für Bohrungen lesen und anwenden, Brunnenausbaupläne anfertigen
Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Herstellprotokolle anfertigen
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital und satellitengestützt, durchführen
Messungen in Bohrungen und Brunnen durchführen
Auf- und Widerlager herstellen
Schalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
Bewehrungen herstellen und einbauen
Einbauteile montieren
Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften unterscheiden und auf Sicht prüfen
Frischbetonprüfung durchführen
Frischbeton mit Maschinen fördern, einbringen, verdichten, abziehen, glätten und nachbehandeln
Fertigteile transportieren, lagern und einbauen
Bauwerke gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser durch Beschichtungen abdichten
Schachtsohle herstellen und Außendichtungen anbringen
Schachtbauwerke herstellen, auch aus Fertigteilen
Aussparungen und Bohrungen herstellen und schließen
Schachtabdeckungen einbauen
Baugrund beurteilen
Hindernisse im Baugrund feststellen sowie Unregelmäßigkeiten und Gefährdungen im Baugrund erkennen und melden
Maßnahmen zum Auffinden von Ver- und Entsorgungsleitungen durchführen, insbesondere Suchschlitze herstellen
Böschungen entsprechend der Bodenarten anlegen
Verbauarten, insbesondere hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, des Grundwassers, der Tiefe und der statischen Erfordernisse, unterscheiden
Baugruben und Gräben durch Normverbau sichern und auf Sicht prüfen
Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen
vorhandene Leitungen sichern
Werkzeuge und Maschinen zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden unterscheiden, auswählen und einsetzen
Böden lösen, laden, fördern, lagern, auf Einbaufähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
Verfüllbaustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte einschätzen
Aufbau- und Herstellungsverfahren der offenen und geschlossenen Wasserhaltung unterscheiden, Wasserhaltung betreiben und überwachen, insbesondere Absenkziel messen und dokumentieren
Straßenoberbau aufnehmen, Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen und getrennt lagern
Planum herstellen und auf Tragfähigkeit, Höhenlage, Ebenheit und Verdichtung prüfen
Einbaumaterialien auf Beschaffenheit und Verwendungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
gebundene und ungebundene Tragschichten unter Beachtung der Dicke, Ebenheit und der profilgerechten Lage einbauen und verdichten
Einfassungen herstellen
Bettung für Pflasterdecken und Plattenbeläge herstellen
Pflaster- und Plattenverbandsarten unterscheiden, Pflasterdecken und Plattenbeläge nach Aufgrabungen mit künstlichen und natürlichen Steinen wiederherstellen
Unterlage für den Asphalteinbau vorbereiten und prüfen
Einbaumaterialien, insbesondere auf Temperatur, prüfen
Asphaltschichten nach Aufgrabungen manuell und maschinell einbauen und verdichten
Asphaltschichten auf Schichtdicke und Ebenheit prüfen
Anschlüsse, Nähte, Fugen und Ränder herstellen
Freispiegel- und Druckrohrleitungen unterscheiden
Rohre für die Ver- und Entsorgung aus Metallen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen auswählen sowie trennen, bearbeiten, verbinden und einbauen
Einbindungen in bestehende Rohrleitungen herstellen
Hausanschlussleitungen herstellen
Rohrleitungen auf Dichtheit prüfen
Rohrleitungen spülen und desinfizieren
oberirdische Rohrleitungen zum Ableiten von Grundwasser oder Suspensionen verlegen und überwachen
Rohre in geschlossener Bauweise horizontal und geneigt einbauen
Verfahren zum Herstellen von Bohrungen im Brunnen- und Spezialtiefbau unterscheiden
Verfahren für die Gewinnung von Erdwärme unterscheiden
Bohrungen in verschiedenen Verfahren, insbesondere Trocken- und Spülbohrverfahren, herstellen
Bodenproben bei Bohrarbeiten, insbesondere bei Baugrunderkundungen, entnehmen, benennen und beschreiben und im Schichtenverzeichnis dokumentieren
Suspension und Stützflüssigkeiten nach Verwendungszweck herstellen, Parameter messen und dokumentieren
Bohrgeräte und Zubehör unterscheiden und einsetzen
Bohrungen in unterschiedlichen Techniken ausbauen
Ausbaumaterialien für verschiedene Zwecke vorbereiten und einbauen
Einbaumaterialien in unterschiedlichen Verfahren in Bohrungen einbringen
Förderanlagen für Flüssigkeiten und Suspensionen auswählen, sowie aufbauen, betreiben und abbauen
Bestandspläne, insbesondere Leitungspläne, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Beton- und Stahlbetonteile demontieren und stofflich trennen
Holzbauteile und Stahlträger unter statischen Gesichtspunkten montieren und demontieren
Gefahrstoffe erkennen, Sicherung oder Demontage und Entsorgung veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen sowie Mess- und Prüfergebnisse berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Aufmaße und Protokolle über durchgeführte Arbeiten erstellen
Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Brunnenbauer und Brunnenbauerin (§ 8 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 4 3Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 65Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 26Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 47Herstellen von vertikalen Bohrungen für Brunnen und geothermische Anlagen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 68Herstellen von horizontalen Bohrungen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 29Ausbauen von Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 810Herstellen von Abschlussbauwerken (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 411Installieren von Wasserförder- und Wasserversorgungsanlagen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21) 612Instandhalten, Sanieren und Rückbauen von Brunnen und geothermischen Anlagen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22) 613Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 4
Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe, auch fremdsprachige, für Bauweisen und Bauteile anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen sowie Wartungsmaßnahmen und -intervalle informieren
mit am Bauprozess beteiligten Personen kommunizieren
Informationen zu Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bodenmechanischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
branchenübliche Software anwenden
Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
Prüf- und Messergebnisse sowie Witterungsbedingungen dokumentieren und bewerten
besondere Maßnahmen für Arbeiten am und auf dem Wasser unterscheiden und anwenden
Sicherungsmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durchführen
geräumte Baustelle sowie Dokumentation übergeben
Vertikal- sowie Horizontalbohrgeräte aufstellen, ausrichten und in Betrieb nehmen
Bauteile, Baugruppen und Bauelemente von Maschinen und Anlagen, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, prüfen und warten
Maschinen und Anlagen mit hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Steuerungs- und Antriebssystemen bedienen
Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
Koordinatensysteme anwenden
digitale Messungen anhand vorgegebener Koordinaten durchführen
Rohr- und Schlauchverbindungen, insbesondere mittels Schraub-, Schweiß- und Klebetechnik, herstellen
Werkstücke, insbesondere Brunnenköpfe und Entsandungswerkzeuge, herstellen
Verfahren zur Herstellung von vertikalen Bohrungen unter Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben auswählen
Bohrwerkzeuge nach Geologie auswählen, Bohrwerkzeuge einrichten und warten
Bohrungen mit Vertikalbohrgeräten und Anbaugeräten herstellen
Hilfsstoffe, insbesondere Wasser und Suspension, aufbereiten und wiederverwenden
Bohrungen nach Entnahmekategorien für ungestörte und gestörte Bodenproben durchführen
Bohrungen für geophysikalische Untersuchungen und Bohrlochtest vorbereiten
Bohrungen schichtgerecht sowohl im Schütt- als auch im Injektionsverfahren verfüllen und abdichten
Verfahren zum Umgang mit und zur Behandlung von Reststoffen unterscheiden und anwenden
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Arbeiten in Bereichen von Altlasten und Deponien einhalten
Fangwerkzeuge unterscheiden und herstellen
Fangarbeiten durchführen
Verfahren für Bohrarbeiten in kontaminierten Böden unterscheiden und anwenden sowie Sicherungsmaßnahmen durchführen
Verfahren zur Herstellung von horizontalen Bohrungen unter Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben auswählen
Start- und Zielpunkt festlegen sowie Streckenverlauf nach Prüfung auf Hindernisse festlegen
Bohrung nach vorgegebenen Verfahren vorbereiten und durchführen
Filterkieskörnung bestimmen
Ausbauverrohrung auswählen und einbringen
Filterkies einbringen
verpressbare und schüttbare Abdichtungsmaterialien auswählen und einbringen
Brunnen entwickeln, insbesondere klarpumpen, entsanden und beproben
Intensiventsandungsmaßnahmen durchführen
Brunnen unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben entkeimen
Pumpversuch durchführen
Erdwärmesonde einbauen und mit Verpressmaterialien abdichten
Dichtheitsprüfung an geothermischen Anlagen durchführen
Protokolle erstellen und in die Brunnenakte aufnehmen
Brunnenschächte und Verteilerschächte für geothermische Anlagen, insbesondere durch Erdaushub und Einbau von Fertigteilen, herstellen
Schachtabdeckungen auswählen und einbauen
Brunnenköpfe einbauen
Abdichtungen herstellen
Wasserförderanlagen, insbesondere Steigleitungen und Pumpen, installieren und warten
Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Wasseraufbereitungen und Druckregelanlagen, installieren und warten
Mess- und Regeleinrichtungen auswählen und einbauen
Hygiene unter Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben für die Trinkwasserversorgung mit unterschiedlichen Verfahren, insbesondere durch Spülen und Desinfizieren, sicherstellen
Verfahren zum Instandhalten, Regenerieren, Sanieren und Rückbauen von Brunnen und geothermischen Anlagen unterscheiden und anwenden
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Brunnen für geophysikalische und optische Untersuchungsverfahren vorbereiten
Mängel und Ursachen für Leistungsrückgänge feststellen und dokumentieren
mechanische, hydraulische und chemische Brunnenregenerierungsverfahren durchführen
Brunnensanierungsverfahren, insbesondere nachträgliche Grundwasserstockwerkstrennung, durchführen und dokumentieren
Pumpen und Fördereinrichtungen prüfen, warten und reparieren
Brunnen und geothermische Anlagen rückbauen, dabei Materialien sortenrein trennen
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs-, Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
Kundengespräche zur Übergabe von fertiggestellten Arbeiten führen
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
Kunden und Kundinnen nach Abschluss der Arbeiten über Instandhaltungsintervalle informieren und Instandhaltungsmaßnahmen vorschlagen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 8 Absatz 3).
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 8 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren