Anlage 6 TiefbauBAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 119 - 130; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Gleisbauer und Gleisbauerin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 6 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe a sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe b sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 68Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 810Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Verkehrswegen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe c sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 22 13Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 14Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe d sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 615Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Erd- und Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen abstecken und einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen herstellen
Bodenarten unterscheiden
Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
Oberboden abtragen, transportieren und lagern
Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus nach Vorgaben prüfen
Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, profilgerecht ausheben und entsprechend der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels herstellen
Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
Baugruben und Gräben durch Verbau, insbesondere mithilfe von Grabenverbaugeräten, sichern und auf Sicht prüfen
Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
ungebundene Tragschichten herstellen
Einfassungen in Geraden herstellen
Oberflächen, insbesondere Pflasterdecken, Plattenbeläge und Rinnen, herstellen
Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material und Verwendungszweck unterscheiden
Leitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten
Rohre und Profile bearbeiten
Rohre und Formstücke verlegen
Kontrollschächte herstellen und Leitungen anschließen
Dränung einbauen
Kabelleitungen einbringen
Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für den Wärmeschutz für Rohrleitungen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Verfahren zum Herstellen von Bohrungen in Boden und Fels unterscheiden
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Verkehrswege und Bodenschichten abtragen, Stoffe getrennt lagern
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe zurückbauen
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Gleisbauer und Gleisbauerin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe a sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 6 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe b sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 89Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 10Herstellen von Verkehrswegen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe c sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 26 11Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 12Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14, § 4 Absatz 4 Nummer 5 Buchstabe d sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 413Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren beteiligten Personen abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen und Bauhilfsstoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen, Kampfmittelfreigabe beachten
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, beurteilen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahmeeinrichtungen unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Maßnahmen bei Arbeiten mit Staubbelastung ergreifen
Abfall- und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
In- und Außerbetriebnahme von Maschinen durchführen
Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen und auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital und satellitengestützt, durchführen
gleisbautypische Messungen, insbesondere Gleishöhenmessungen und Handersatzmessungen, durchführen
Schalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
Bewehrungen herstellen und einbauen
Einbauteile montieren
Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften unterscheiden und auf Sicht prüfen
Fertigteile transportieren, lagern und einbauen
Baugrund beurteilen
Hindernisse im Baugrund feststellen sowie Unregelmäßigkeiten und Gefährdungen im Baugrund erkennen und melden
Maßnahmen zum Auffinden von Ver- und Entsorgungsleitungen durchführen, insbesondere Suchschlitze herstellen
Böschungen entsprechend der Bodenarten anlegen
Verbauarten unterscheiden
Baugruben und Gräben durch Normverbau sichern und auf Sicht prüfen
Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen
vorhandene Leitungen sichern
Werkzeuge und Maschinen zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden unterscheiden, auswählen und einsetzen
Böden lösen, laden, fördern, lagern, auf Verdichtungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
Verfüllbaustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte einschätzen
Oberflächenentwässerung unter Berücksichtigung von Quer- und Längsneigung höhen- und fluchtgerecht herstellen
Erdbauwerke, insbesondere Einschnitte und Dämme für den Unterbau, profilgerecht herstellen
Einbaumaterialien auf Beschaffenheit und Verwendungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
Oberbau aufnehmen, Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen und getrennt lagern
Bodenbehandlungen durchführen
Planum herstellen und auf Tragfähigkeit, Höhenlage, Ebenheit und Verdichtung prüfen
gebundene und ungebundene Tragschichten unter Beachtung der Dicke, Ebenheit und der profilgerechten Lage einbauen und verdichten
Einfassungen herstellen
Bettung für Pflasterdecken und Plattenbeläge herstellen
Pflaster- und Plattenverbandsarten unterscheiden, Pflasterdecken und Plattenbeläge nach Aufgrabungen mit künstlichen und natürlichen Steinen wiederherstellen
Unterlage für Asphalteinbau vorbereiten und prüfen
Einbaumaterialien, insbesondere auf Temperatur, prüfen
Asphaltschichten nach Aufgrabungen manuell und maschinell einbauen und verdichten
Asphaltschichten auf Schichtdicke und Ebenheit prüfen
Anschlüsse, Nähte, Fugen und Ränder herstellen
Verfahren zum Verlegen von Schienen und Schwellen unterscheiden
Planum für Untergrund, Erdkörper und Schotter herstellen und prüfen
Schienenbefestigungsmittel unterscheiden und auswählen
Schwellen auf- und umplatten
Schwellen, insbesondere mit Schwellenzangen, verlegen und ausrichten
Schienen auf Schwellen, insbesondere mit Hilfe von Schienenzangen und Umsetzböcken, verlegen und befestigen
Gleisjoch herstellen
Stoßlücken mit Flachlasche, Übergangslasche und Ausgleichslasche herstellen
Laschenverbindungen mit Schienenverbindern zur Rückstromführung herstellen
Gleise einschottern, heben, richten und stopfen
Bohrgeräte und Zubehör unterscheiden
Bohrungen im Trockenbohrverfahren herstellen
Bestandspläne, insbesondere Trassenpläne, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
Fahrbahnbeläge für Aufgrabungen aufnehmen
Schienen und Schwellen demontieren, stofflich trennen und Abtransport veranlassen
Beschaffenheit des Schotters berücksichtigen, Schotter aufnehmen, Abtransport veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Gleisbauer und Gleisbauerin (§ 10 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 4 3Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 45Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 46Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 27Herstellen von Bahnübergängen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 28Einbauen und Montieren von Gleisen und Weichen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 109Instandhalten von Gleisen und Weichen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 2210Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 4
Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Bauweisen und Bauteile anwenden
Kunden und Kundinnen über Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
mit am Bauprozess beteiligten Personen kommunizieren
Informationen zum Baugrund, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bodenmechanischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
branchenübliche Software anwenden
Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere von objektbezogenen Temperaturmessungen und Witterungsbedingungen, dokumentieren und bewerten
Sicherungsmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durchführen
geräumte Baustelle und Teilabschnitte übergeben
Werkzeuge und Maschinen, insbesondere Handstopf- und Schraubmaschinen, für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
Lage- und Höhenpläne von Gleisanlagen, insbesondere Trassenpläne, Absteckpläne, Weichenskizzen und Weichenverlegepläne, lesen und anwenden
Ist- mit Solllage von Gleisanlagen mit Hilfe von Trassen- und Absteckplänen vergleichen
Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
Koordinatensysteme anwenden
Bauarten von Bahnübergängen unterscheiden
Beläge für Bahnübergänge montieren und einbauen
Oberflächenentwässerung für Bahnübergänge und Bahnanlagen mit befahrbaren Verkehrsflächen herstellen
Quer- und Längsverschiebewiderstand durch Einbau von Sicherungskappen und Wanderschutzeinrichtungen erhöhen
Höhe und Richtung der verlegten Gleise und Weichen, insbesondere mit Nivellier-, optischen Visier- und Pfeilhöhenmessgeräten, prüfen
Gleise jochweise einbauen
Verfahren der Weichenmontage unterscheiden
Weichenteile nach Verlegeplänen montieren
vormontierte Weichen einbauen
Gleisabschlüsse montieren
Verfahren zur Instandhaltung sowie Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere zur Beseitigung von Gleislagefehlern, unterscheiden und auswählen
Baustellen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen sichern
Schäden erkennen und anzeigen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
Durcharbeitungsmaßnahmen am Gleiskörper durchführen
Schürfschlitze zur Begutachtung des Schotters und des Planums herstellen
Planum und Schotter auf Verschmutzung sichtprüfen und Verschmutzung anzeigen
Schienen durch Brennschneiden und Trennschleifen trennen
Notlaschenverbindungen herstellen
Schienen und Schwellen sowie Befestigungsmittel austauschen und auf Wiederverwertbarkeit prüfen
Schotter austauschen
Lichtraumprofil prüfen und die Beseitigung von Hindernissen veranlassen
Bahndämme, Randwege und Entwässerungsanlagen pflegen und instand setzen
Weichen anhand der Vorgaben in Weichenprüfblättern prüfen, Mängel beseitigen sowie Ergebnisse dokumentieren
Weichen demontieren
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
Qualitätsabweichung feststellen, Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichung abstimmen und ergreifen
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 10 Absatz 3).
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 10 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren