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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Erweiterung der Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse vom 29. Januar 2004 (SächsGVBl. S. 33) außer Kraft. Dresden, den 18. Februar 2015 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch
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