Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
Anlage 6 TierHaltKennzG — (zu § 7 Absatz 3 Satz 3) Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen Tierarten | Junoda