§ 26 Abs. 2 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur wirksamen Ausführung der nach diesem Gesetz oder auf Grund…
§ 13 Abs. 1 TierNebGTierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit…
§ 11 Abs. 2 TierSchGDas Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 zu regeln. Rechtsverordnungen…
§ 10 Abs. 2 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln.
§ 7 Abs. 3 TierSchGDas Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates…