§ 42 Abs. 2 TierSchVersVVerordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
In die Kommissionen nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sind auch Mitglieder zu berufen, die auf Grund von Vorschlägen der Tierschutzorganisationen…
§ 15 Abs. 4 Nr. 1 TierSchGTierschutzgesetz
deren Zusammensetzung, einschließlich der Sachkunde der Mitglieder,
§ 16b Abs. 2 TierSchGTierschutzgesetz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über Zusammensetzung, Berufung der Mitglieder, Aufgaben…
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 TierSchGTierschutzgesetz
das Nähere über die Aufgaben und die Zusammensetzung, einschließlich der Leitung, der Ausschüsse nach Nummer 1 regeln und