§ 10 TierZDVAnforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Eine nationale Besamungsstation verfügt über die nach § 18 Absatz 2 Nummer 3 des Tierzuchtgesetzes erforderlichen Einrichtungen, wenn in dieser mindestens die…
§ 11 Nr. 1 TierZDVAnforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
die Einrichtungen für die Gewinnung, die Aufbereitung und die Lagerung des Samens sowie die Stallungen für die auf der Besamungsstation gehaltenen Tiere den…
Anlage 3 TierZDV(zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2922)
§ 16 Abs. 3 Nr. 1 TierZGTierzuchtgesetz
durch eine Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit gewonnen und behandelt worden sein und in einer Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit gelagert werden,
§ 2 Nr. 9 TierZGTierzuchtgesetz
Embryo-Entnahmeeinheit: ein amtlich zugelassener Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen;