Anlage 2a TierZDV — (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind | Junoda
(zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes, · Kapitel 5
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2921)
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