§ 28 Abs. 1 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen…
§ 30 Abs. 3 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Bundeskartellamt kann von Amts wegen oder auf Antrag eines gebundenen Abnehmers die Preisbindung für unwirksam erklären und die Anwendung einer neuen…
Art. 4 Abs. 2 Buchst. a 32026R0877VERORDNUNG (EU) 2026/877 DER KOMMISSION vom 16. April 2026 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (Text von Bedeutung für den EWR)
die Beschränkung der Möglichkeit einer Partei, den Preis, zu dem sie ihre Produkte an Dritte verkauft, selbst festzusetzen; dies gilt unbeschadet der…
§ 19 Abs. 3 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 5 gilt auch für Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3…
Art. 5 Buchst. a 32023R1067VERORDNUNG (EU) 2023/1067 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2023 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen (Text von Bedeutung für den EWR)
die Festsetzung der Preise für den Verkauf der Spezialisierungsprodukte an Dritte, ausgenommen die Festsetzung der Preise für direkte Abnehmer im Rahmen des…