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Ein Kurzlehrgang zum Eigenbestandsbesamer schließt mit einem Prüfungsgespräch, an dem neben dem Lehrgangsleiter mindestens ein Vertreter der Prüfungsbehörde teilnimmt.
Es sind die fünf Sachgebiete gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz zu prüfen.
Wer am Kurzlehrgang erfolgreich teilgenommen hat, erhält hierüber eine Bescheinigung gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz (Anlage 4).
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.