§ 18 Abs. 2 BVerfSchGGesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Bundesnachrichtendienst darf von sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Verfassungsschutzbehörde des Landes auch alle anderen ihm…
§ 10 Abs. 1 BNDGGesetz über den Bundesnachrichtendienst
Die Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts dürfen von sich aus dem Bundesnachrichtendienst die ihnen…
§ 7a Abs. 3 G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren.…
§ 11c Abs. 2 BNDGGesetz über den Bundesnachrichtendienst
Übermittlungen nach Absatz 1 bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Behördenleitung des Bundesnachrichtendienstes oder ihre Vertretung. Bei Gefahr im…
§ 7 Abs. 5 G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Die Übermittlung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt…