TPG — InhaltsübersichtAbschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und GewebenGesetzBund§ 9c TPG(weggefallen)Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben · Abschnitt 4 § 9b§ 10 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 9b§ 10