§ 20 Abs. 1 TreuhGDie Kapitalgesellschaften haben der Treuhandanstalt bis zum 31. Oktober 1990 zu übergeben:
§ 23 TreuhG§ 11 Abs. 2 sowie § 15 Abs. 3 gelten auch für Umwandlungen, die auf Grund der Verordnung vom 1. März 1990 zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben…
§ 12 Abs. 1 TreuhGDie aus den Kombinaten entstandenen Aktiengesellschaften werden Inhaber der Geschäftsanteile der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die den Kombinaten vor…
§ 18 TreuhGGeschäftsjahr der gemäß § 11 Abs. 2 entstandenen Kapitalgesellschaften ist das Kalenderjahr.
§ 15 Abs. 3 TreuhGDer Treuhandanstalt und der zuständigen Treuhand-Aktiengesellschaft sind zeitgleich die Angaben nach Abs. 2 mitzuteilen. Bis zum 31. Juli 1990 sind ihnen…