§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. d GwGGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Ausübung der Funktion eines Treuhänders für eine Rechtsgestaltung nach § 3 Absatz 3,
§ 21 Abs. 1 VZOGGesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen
§ 11 Abs. 2 Satz 2 des Treuhandgesetzes und die Bestimmungen der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz bleiben unberührt.
§ 71 Abs. 5 StBerGSteuerberatungsgesetz
§ 69 Abs. 6 gilt entsprechend.
Art. 3 Nr. 7 Buchst. d 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausübung der Funktion eines Trustees eines Express Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannte…