Eingangsformel TreuhGDV 1Erste Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 1990 zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens…
§ 9 Abs. 1 TreuhGZur Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit haben die Treuhand-Aktiengesellschaften in den Unternehmen ihres Bereiches solche Strukturen zu schaffen,…
Eingangsformel TreuhGDV 3Dritte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 und 6 und des § 24 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 1990 zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens…
Eingangsformel TreuhGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 und § 24 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 1990 zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens…
Eingangsformel TreuhGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz
Auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 2 und 24 Abs. 4 des Treuhandgesetzes vom 17. Juni 1990 (GBl. I Nr. 33 S. 300) wird folgendes verordnet: