§ 23c TreuhGGesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens
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Anlage II Kap VI B II Nr. 1 Buchst. a EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 4 Abs. 3 wird gestrichen. Absatz 4 wird Absatz 3, Absatz 5 wird Absatz 4.
§ 1 UStDVUmsatzsteuer-Durchführungsverordnung
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