§ 19 Abs. 1 TrinkwEGVBerichtspflichten der Behörden
Die zuständige Behörde hat der zuständigen obersten Landesbehörde oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Anforderung Informationen in nicht…
Art. 8 Abs. 2 Buchst. a Ziff. iii 32020L2184RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Georeferenzierung aller Entnahmestellen in den Einzugsgebieten; da es sich bei diesen Daten möglicherweise um sensible Daten handelt, insbesondere im Kontext…
§ 3 Nr. 19 Buchst. d SächsWasserZuVOSächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
die Anforderung und die Entgegennahme der Informationen gemäß § 19 Absatz 1 der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und die Festlegung, dass gemäß § 19 Absatz 2…
Art. 1 Nr. 3 Buchst. d SN-21562Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung
die Anforderung und die Entgegennahme der Informationen gemäß § 19 Absatz 1 der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung und die Festlegung, dass gemäß § 19 Absatz 2…
§ 5 TrinkwEGVÜbermittlung von Informationen
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden ihr diejenigen Informationen in elektronischer Form…