§ 19 Abs. 1 TrinkwVAllgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
Die Aufbereitung von Rohwasser oder Trinkwasser hat mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
§ 18 Nr. 3 Buchst. a TrinkwVAufbereitungszwecke
um die Einhaltung der Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers im Verteilungsnetz bis zur Stelle der Einhaltung der Anforderungen nach § 10…
§ 18 Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
Für Trinkwasser, das nicht die Anforderungen des § 2 oder des § 10 erfüllt und in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr…
Art. 4 Abs. 1 Buchst. b 32020L2184RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
das Wasser entspricht den in Anhang I Teile A, B und D festgelegten Mindestanforderungen;
§ 2 Nr. 5 Buchst. b TrinkwVBegriffsbestimmungen
die erwartbare Trinkwasserbeschaffenheit als nahezu einheitlich angesehen werden kann;