§ 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b TrZollVBewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
der Lagerort der Waren bis zur Lieferung an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere und
§ 3 Abs. 2 TrZollGGesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
Nichtberechtigten Personen kann die Truppenverwendung zur Belieferung der ausländischen Streitkräfte mit Waren im Sinne des Absatzes 1 bewilligt werden. Mit der…
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TrZollVErwerb von Einfuhrwaren
die nichtberechtigte Person von den Eltern mit der Betreuung deren minderjähriger Kinder beauftragt wurde.
§ 9 Abs. 2 TrZollVAbgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
Die Abgabe von sonstigen Einfuhrwaren an nichtberechtigte Personen, die diese zur Ausübung ihrer Dienstgeschäfte für die ausländischen Streitkräfte oder für die…
§ 17 Abs. 2 Nr. 6 TrZollGGesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
in anderen als den in den Nummern 1 und 2 genannten Fällen eine nichtberechtigte Person Besitz an Einfuhrwaren erlangt, ohne dass das in § 16 Absatz 1 geregelte…