Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt auf der Edertalsperre und der Diemeltalsperre
die Zulassung des Befahrens,
die Anforderungen an die Befähigung eines Schiffsführers,
die Kennzeichnung und Bezeichnung eines Fahrzeugs,
die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Besatzung eines Fahrzeugs,
das Verhalten im Verkehr und
die Maßnahmen zur Abwehr von strom- und schifffahrtspolizeilichen Gefahren.
alle in Buchstabe b genannten Wasserfahrzeuge;
für alle in Nummer 2 genannten Wasserfahrzeuge,
die Mieter, Bootsführer und Insassen der Sportboote oder Wassermotorräder.
sonstige Tätigkeiten, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
Teil 3 der Binnenschiffspersonalverordnung für die übrigen Fahrzeuge.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.