§ 15 Abs. 1 TVGDVVerordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales benachrichtigt die Tarifvertragsparteien von der Eintragung der Allgemeinverbindlicherklärung, der Aufhebung der…
§ 14 Abs. 2 TVGDVVerordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Bei der Eintragung des Abschlusses von Tarifverträgen in das Tarifregister werden die Tarifverträge durch die Angabe der Tarifvertragsparteien, des…
§ 16 TVGDVVerordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Die Einsicht des Tarifregisters sowie der registrierten Tarifverträge ist jedem gestattet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt auf Anfrage…
§ 11 TVGDVVerordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Die Allgemeinverbindlicherklärung, die Rücknahme oder Ablehnung des Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung, die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit sowie…
§ 13 TVGDVVerordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll vor der Aufhebung einer Tarifordnung oder einer Anordnung (§ 10 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes) die…