§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UAGRücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung
der Umweltgutachter oder der Inhaber einer Fachkenntnisbescheinigung
§ 22 Abs. 1 Nr. 2 UAGMitglieder des Umweltgutachterausschusses
vier Vertreter der Umweltgutachter oder ihrer Organisationen,
§ 15 Abs. 6 UAGÜberprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen
Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen sind verpflichtet,
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 UAGAufgaben des Umweltgutachterausschusses
die getroffenen Aufsichtsmaßnahmen,