§ 13 Abs. 2 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Die oder der Bundesbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages Mitteilung über Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug auf das…
§ 7 Abs. 8 OpfBGGesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
Die oder der Opferbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages Mitteilung über Geschenke zu machen, die sie oder er in Bezug…
§ 26h Abs. 2 AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Bundestages entscheidet über die Verwendung des Geschenks. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften erlassen.
§ 17 Abs. 2 PolBeauftrGGesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
Die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Bundestages entscheidet über die Verwendung des Geschenks. Sie oder er kann Verfahrensvorschriften erlassen.
§ 5 Abs. 3 BMinGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben dieser über Geschenke Mitteilung zu machen, die sie in bezug auf ihr Amt erhalten. Die…