§ 20 Abs. 3 UErgG 3Soweit dieses Gesetz auf Vorschriften des D-Markbilanzgesetzes oder des D-Markbilanzergänzungsgesetzes Bezug nimmt, treten an deren Stelle die entsprechenden…
Art. 3 Abs. 3 Nr. 2 HBG 2017/2018 SNHaushaltsbegleitgesetz 2017/2018
Folgender § 13 wird angefügt:
§ 19 UErgG 3Soweit dieses Gesetz auf das D-Markbilanzgesetz Bezug nimmt, ist darunter je nach dem Geltungsbereich das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und…
§ 1 Nr. 4 UmstRückstGDVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
zur Erstattung von Leistungen nach § 72 Abs. 11 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes.
Eingangsformel UErgGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Auf Grund des § 55 Abs. 2 des Umstellungsergänzungsgesetzes vom 21. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1439) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des…