§ 24 UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Falls eine Forderung mit einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert eingestellt werden darf, kann dies auch in der Weise geschehen, daß auf der Aktivseite der…
Art. 12 Abs. 6 Buchst. a 32013L0034Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass Wertberichtigungen bei Finanzanlagen vorgenommen werden, um sie mit dem niedrigeren Wert…
§ 9 Abs. 1 UmstBauSparkVUnterverzinsliche Forderungen
Ist eine befristete Forderung unterverzinslich, so braucht sie nur mit einem unter dem Nennbetrage liegenden Wert angesetzt zu werden.
§ 1 Abs. 1 UmstBauSparkVAllgemeine Vorschriften für den Ansatz der Aktiven und der Passiven
Für die Umstellungsrechnung von Bausparkassen, die eine Ausgleichsforderung in Anspruch nehmen, sind die für die Aktiven vorgeschriebenen Wertansätze…
§ 38 Abs. 4 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Forderungen sind mit dem Nominalbetrag anzusetzen. Soweit ein Ausfallrisiko besteht, ist der Nominalbetrag entweder durch Einzel- oder durch…