§ 23 UmstBauSparkVBerlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über den Erlaß…
§ 22 UmstBauSparkVDiese Verordnung findet sinngemäß Anwendung auf Bausparkassen der in der Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der…
§ 5 GeldWNOGGesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Wortlaut von Durchführungsverordnungen zum Währungsgesetz und zum Umstellungsgesetz in der geltenden Fassung mit neuem…
§ 2 GeldWNOGGesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
Die Bundesregierung wird ermächtigt, die von der Bank deutscher Länder auf Grund des § 13 der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz…
§ 1 Abs. 1 GeldWNOGGesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bankenverordnung), der Dreiundzwanzigsten…