§ 3 Abs. 2 UmstGFreigabe der Altgeldguthaben zur Umwandlung in Neugeldguthaben
Die Abwicklungsbank darf Altgeldguthaben nur unter den in den §§ 4 bis 7 bestimmten Voraussetzungen zur Umwandlung in Neugeldguthaben freigeben.
§ 6 Abs. 2 UmstGFreigabe der restlichen Altgeldguthaben
Ebenso darf der Teil der Altgeldguthaben, der nach Abzug der im § 4 bezeichneten Beträge und der nach § 5 freigegebenen Beträge verbleibt, nur mit Genehmigung…
§ 9 UmstGSoweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nichtmeldepflichtigen Altgeldguthaben keinen…
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 UmstGÜberprüfung der Altgeldguthaben durch das Finanzamt
Zunächst sind die Ansprüche des Täters auf Umwandlung seines Altgeldguthabens in Neugeldguthaben als verfallen zu erklären, soweit die noch nicht umgewandelten…
§ 8 Abs. 1 UmstGBehandlung der nichtgemeldeten Altgeldguthaben der Gruppe I
Aus Altgeldguthaben der Gruppe I, die nicht innerhalb der Frist des § 10 des Währungsgesetzes ordnungsgemäß angemeldet worden sind, können Ansprüche auf…