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Waren die für die Bewertung von Aktiven oder Passiven maßgebenden Verhältnisse am 21. Juni 1948 nicht oder nicht zuverlässig übersehbar, haben sie sich aber später geklärt, so ist dies auch dann zu berücksichtigen, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände, die zur Klärung geführt haben, erst nach dem 21. Juni 1948 eingetreten sind.
Waren die für die Bewertung von Aktiven oder Passiven maßgebenden Verhältnisse am 21. Juni 1948 nicht oder nicht zuverlässig übersehbar, haben sie sich aber…
Rückstellungen dürfen gebildet werden, soweit der Grund für eine Verbindlichkeit, deren Höhe am 21. Juni 1948 noch nicht feststand, bereits am 21. Juni 1948…
Soweit in der Reichsmarkschlußbilanz Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen rückgängig gemacht werden, die in einem Jahresabschluß für einen…
Außer Betracht bleiben bei der Berechnung des Anspruchs nach Absatz 3 Buchstaben b und c diejenigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte, welche nach dem 21.…
Einnahmen nach dem 20. Juni 1948, soweit sie Ertrag für eine Zeit vor dem 21. Juni 1948 darstellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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