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Durchlaufende Kredite aus Treuhandgeschäften sind auf der Aktivseite und auf der Passivseite mit dem gleichen Betrag anzusetzen und abzusetzen.
bei der Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 5 Abs. 2 der Bankenverordnung sowohl von den Aktivposten als auch den Passivposten,
bei der Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 5 Abs. 3 der Bankenverordnung von den Verbindlichkeiten
Durchlaufende Kredite aus Treuhandgeschäften sind auf der Aktivseite und auf der Passivseite mit dem gleichen Betrage anzusetzen und bei der Berechnung des…
bei Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 5 Abs. 2 der Bankenverordnung von der Gesamtheit der Aktivposten und Passivposten abzusetzen,
Die für die Aktiven vorgeschriebenen Wertansätze sind für die Eigenkapitalberechnung von Geldinstituten, die eine Ausgleichsforderung in Anspruch nehmen und das…
Forderungen aus Konsortialkrediten dürfen bei der Berechnung des Eigenkapitals nach § 5 Abs. 2 der Bankenverordnung nur mit dem Anteil des Geldinstituts an dem…
Artikel 428 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer iii erhält folgende Fassung: „iii) in gleicher Höhe durch Schuldverschreibungen, auf die die Behandlung nach Artikel 129…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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