UmwG — InhaltsübersichtZweites Buch Verschmelzung›Zweiter Teil Besondere Vorschriften›Erster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften›Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von PersonenhandelsgesellschaftenGesetzBund§ 45 UmwG(weggefallen)Umwandlungsgesetz · Zweites Buch, Zweiter Teil, Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 44Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 44