§ 68 Abs. 1 Nr. 1 UmwGVerschmelzung ohne Kapitalerhöhung
sie Anteile eines übertragenden Rechtsträgers innehat;
§ 72b Abs. 2 UmwGKapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Anstelle der Festsetzungen nach § 183 Absatz 1 Satz 1 und § 205 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes genügt § 182 Absatz 4 sowie die §§ 186, 187 und 203 Absatz 3…
§ 56 UmwGAnzuwendende Vorschriften
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55…
§ 72 Abs. 2 UmwGUmtausch von Aktien
Ist der übernehmende Rechtsträger ebenfalls eine Aktiengesellschaft, so gelten ferner § 73 Abs. 3 des Aktiengesetzes sowie bei Zusammenlegung von Aktien § 73…
§ 71 Abs. 2 UmwGBestellung eines Treuhänders
§ 26 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.