§ 8 Abs. 5 SCEAGGesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
Ansprüche auf Auszahlung des Geschäftsguthabens nach Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 93 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes sind binnen sechs Monaten seit der…
§ 256 Abs. 2 UmwGGeschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder
Übersteigt das durch den Formwechsel erlangte Geschäftsguthaben eines Mitglieds den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen es bei der Genossenschaft…
§ 73 Abs. 2 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen…
§ 90 Abs. 1 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Eine Verteilung des Vermögens unter die Mitglieder darf nicht vor Tilgung oder Deckung der Schulden und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vollzogen…
§ 76 Abs. 4 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Wird die Genossenschaft binnen sechs Monaten nach der Beendigung der Mitgliedschaft aufgelöst, hat das ehemalige Mitglied im Fall der Eröffnung des…