UrhG — InhaltsübersichtTeil 1 Urheberrecht›Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen›Unterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte NutzungenGesetzBund§ 53a UrhG(weggefallen)Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte · Teil 1, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 § 53Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 53