§ 35 Abs. 4 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Ist der Antrag an ein örtlich unzuständiges Amt oder an eine andere unzuständige Stelle gerichtet worden, haben diese den Antrag unverzüglich an das zuständige…
§ 30a Abs. 1 BRüGBundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger
Ist ein Verfahren über rückerstattungsrechtliche Ansprüche (§§ 1, 3) bei einer unzuständigen Wiedergutmachungsbehörde anhängig, so ist die Sache auf Antrag des…
Art. 4 Abs. 4 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
Geht ein Antrag bei einer Behörde ein, die nicht zu seiner Registrierung befugt ist, so unterrichtet diese Behörde unverzüglich die für die Registrierung von…
§ 73 Abs. 2 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller oder Betroffene seine Wohnung, bei mehreren…
§ 25 Abs. 2 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung auf das jeweils örtlich zuständige Amt zur Regelung offener…