§ 14 Abs. 4 URüVÜberprüfung von Unternehmensrückgaben
Für die Berechnung wesentlicher Verschlechterungen oder wesentlicher Verbesserungen der Vermögenslage ist unabhängig vom Zeitpunkt der Übertragung des…
Anlage II Kap III D I EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt das folgende Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft: "Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark…
§ 17 Abs. 3 DMBilGGesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Rückstellungen, die nicht nach Absatz 1 umzurechnen sind, sind in Höhe des Betrags in Deutscher Mark anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer…
§ 6 Abs. 3 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Eine wesentliche Verbesserung der Vermögenslage liegt vor, wenn sich bei der Aufstellung der D-Markeröffnungsbilanz nach dem D-Markbilanzgesetz oder der für die…
§ 36 Abs. 6 DMBilGGesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die übernommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Sonderposten einschließlich der Verfügungsbeschränkungen sowie das sich…