§ 2 Abs. 1 MStÜV SLNeunte Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Landesverwaltung auf die Mittelstädte (Mittelstadtverordnung) Vom 6. April 1992
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 Abs. 1 ZustV-LBOZuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung (ZustV-LBO) Vom 23. Juni 2008
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 AusgStGZustV SLVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Ausgangsstoffgesetz Vom 13. Oktober 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 EStG§ 7dZustV SLVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7d Abs. 2 Ziffer 2 des Einkommensteuergesetzes Vom 26. November 1975
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.