Anlage 2 Nr. 9 BerVersVVerordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Als Beschäftigte sind alle Personen zu erfassen, die im Laufe des Geschäftsjahres in einem Arbeits- oder vergleichbaren Dienstverhältnis mit dem…
§ 6 Abs. 2 HZvGGesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
Der Arbeitgeber hat dem Versicherungsträger für jeden versicherten Arbeitnehmer eine Meldung zu erstatten. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber für jeden am 31.…
§ 28p Abs. 8 Nr. 2 SGB 4Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
die monatsbezogene Anzahl der An- und Abmeldungen von Beschäftigten,
§ 3 DEÜVVerordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Meldungen sind zu erstatten für Den Beschäftigten stehen Personen gleich, für die ein anderer wie ein Arbeitgeber Beiträge auf Grund gesetzlicher Vorschriften…
Anlage 66 Abs. 7 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
Erst mit der vollständigen und richtigen Erteilung der genannten Auskünfte hat der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Beitragsmeldung erfüllt. Die…