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Den Untersuchungsgefangenen ist zu ermöglichen, eine Vertretung zu wählen. Diese kann in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für eine Mitwirkung eignen, der Anstaltsleitung Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Diese sollen mit der Vertretung erörtert werden.
Wird die Untersuchungshaft in Gebäuden oder Abteilungen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt vollzogen, die auch Strafhaft oder Jugendstrafe vollstreckt, können die Interessen der Untersuchungsgefangenen in der dort bestehenden Gefangenenmitverantwortung wahrgenommen werden, wenn eine angemessene Vertretung der Interessen sichergestellt wird.
Den Untergebrachten ist zu ermöglichen, eine Vertretung zu wählen. Diese kann in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart und der…
Gefangenen wird ermöglicht, eine Vertretung zu wählen. Diese kann in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der…
Gefangenen wird ermöglicht, eine Vertretung zu wählen. Diese kann in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der…
1Den Gefangenen soll ermöglicht werden, Vertretungen zu wählen. 2Diese können in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart nach für…
Den Untersuchungsgefangenen soll ermöglicht werden, an der Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich ihrer Eigenart und…
Den Gefangenen soll ermöglicht werden, an der Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.