§ 11 V zu § 180 Abs. 2 AOVerordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der AbgabenordnungInkrafttreten, AnwendungsvorschriftenZitatstelle…Abs. 2 der Abgabenordnung in der bis zum 24. Dezember 1985 geltenden Fassung zulässig waren. § 10 ist für Anteile, bei denen hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile die Steuerfreistellung…Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften