§ 2 Abs. 1 VersAusgl-AnzVVerordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten
Die in § 1 genannten Unternehmen haben in Anzeigen nach § 47 Nummer 8 des Versicherungsaufsichtsgesetzes folgende Informationen aufzunehmen: Für Pensionskassen…
§ 234 Abs. 1 VAGBesonderheiten der Geschäftstätigkeit, die nicht die Geschäftsorganisation betreffen
Für Pensionskassen gilt § 341k des Handelsgesetzbuchs; § 36 Absatz 2 findet keine Anwendung. § 1 Absatz 2 Satz 4, § 35 Absatz 2, § 37 Absatz 2, die §§ 40 bis 42…
§ 17 Abs. 4 Nr. 4 PFAVVerordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
bei Unternehmen, auf die der Pensionsfonds oder seine Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise im Wege…
§ 243a Abs. 4 Nr. 1 VAGÜbertragung von Beständen auf eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds
die schriftliche Vereinbarung zwischen der Einrichtung und der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds, in der die Bedingungen für die Übertragung festgelegt sind;
§ 235a Nr. 7 VAGVerordnungsermächtigung zu den Informationspflichten
darüber, wie Informationen dem Versorgungsanwärter oder dem Versorgungsempfänger zur Verfügung zu stellen sind, und