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Die Pensionskasse stellt dem Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses folgende Informationen zur Verfügung:
Name, Anschrift, Rechtsform und Sitz der Pensionskasse,
die Vertragsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen, soweit sie für das Versorgungsverhältnis gelten, sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts,
Angaben zur Laufzeit des Versorgungsverhältnisses,
allgemeine Angaben über die für das Versorgungsverhältnis geltenden Steuerregeln,
die mit dem Altersversorgungssystem verbundenen finanziellen, versicherungstechnischen und sonstigen Risiken sowie die Art und Aufteilung der Risiken,
allgemeine Angaben darüber, inwieweit die Leistungen im Versorgungsfall der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.
Wurde der Versorgungsanwärter automatisch in das Altersversorgungssystem aufgenommen, erhält er außerdem folgende Informationen:
die ihm zustehenden Wahlmöglichkeiten einschließlich der Anlageoptionen,
die wesentlichen Merkmale des Altersversorgungssystems einschließlich der Art der Leistungen,
Angaben dazu, ob und inwieweit die Anlagepolitik Belangen aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung Rechnung trägt,
Angaben dazu, wo weitere Informationen erhältlich sind.
die Optionen, die Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern in Bezug auf die Inanspruchnahme der Altersversorgungsleistungen offen stehen;
Informationen über Wahlrechte, die der Versorgungsanwärter während der Anwartschaftsphase oder bei Rentenbeginn ausüben kann.
die einschlägigen Merkmale des Altersversorgungssystems einschließlich der Art der Leistungen;
der Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Rentenempfängern und
weitere praktische Informationen über die Optionen, die das Altersversorgungssystem Versorgungsanwärtern bietet;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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