§ 37 Abs. 6 VAGVorlage bei der Aufsichtsbehörde
Absatz 4 gilt nicht für die in § 36 Absatz 2 genannten Unternehmen.
Art. 35 Abs. 2 Buchst. a 32009L0138Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bestimmung der Wesensart, des Anwendungsbereichs und des Formats der in Absatz 1 genannten Informationen, die sie von den Versicherungs- und den…
Art. 52 Abs. 1 Buchst. a Buchst. v 32009L0138Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückversicherungsunternehmen;
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 VAGVerordnungsermächtigung
die Buchführung, den Inhalt, die Form, die Frist und die Stückzahl des bei der Aufsichtsbehörde einzureichenden internen Berichts, bestehend aus einer für…
§ 60 Abs. 1 VAGStatistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten
Jedes Erstversicherungsunternehmen muss der Aufsichtsbehörde für im Rahmen der Niederlassungsfreiheit getätigte Geschäfte und getrennt davon für im Rahmen der…