VAG — InhaltsübersichtTeil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung›Kapitel 1 Geschäftstätigkeit›Abschnitt 6 Verhinderung von Geldwäsche und von TerrorismusfinanzierungGesetzBund§ 56 VAG(weggefallen)Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen · Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 6 § 55Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 55