Art. 83 32009L0138Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verfügen über Prozesse und Verfahren, mit denen sicher gestellt wird, dass die besten Schätzwerte und die…
§ 31 Abs. 1 Nr. 4 VAGVersicherungsmathematische Funktion
die besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten zu vergleichen,
§ 120 Abs. 3 VAGValidierungsstandards
Die angewendeten statistischen Methoden haben die Angemessenheit der Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose im Vergleich zu beobachteten Verlusten und zu allen…
Art. 48 Abs. 1 Buchst. d 32009L0138Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten;
§ 116 Abs. 4 VAGStatistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen
Die Berechnung der Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognose muss auf aktuellen und zuverlässigen Informationen sowie auf realistischen Annahmen aufbauen.