§ 9 Abs. 1 ValVerVO-DRV-MD SNDurchführung
Die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit erfolgt nach Maßgabe der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung.
§ 50c Abs. 4 BBiGBerufsbildungsgesetz
Die zuständige Stelle hat Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit zu erlassen.…
§ 50e Nr. 2 BBiGBerufsbildungsgesetz
das Verfahren zur Würdigung, Feststellung und Dokumentation der Leistungen des Antragstellers oder der Antragstellerin,
§ 50b Abs. 1 BBiGBerufsbildungsgesetz
Die zuständige Stelle stellt auf Antrag die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin am Maßstab eines vom…
§ 41e Nr. 1 HwOGesetz zur Ordnung des Handwerks
die Voraussetzung und Maßstäbe, anhand derer die Durchführung des Feststellungs- und Ergänzungsverfahrens, insbesondere das Verfahren zur Festlegung der…