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Die Direktorin oder der Direktor des LBME NRW stellt die Befähigung und Eignung der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers nach Maßgabe der geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften fest und entscheidet über die Einstellung.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium nach einem geeigneten Auswahlverfahren.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium nach einem geeigneten Auswahlverfahren.
Bewerbungen sind an die Direktorin beziehungsweise den Direktor des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW) zu richten.
Dienstvorgesetzte beziehungsweise Dienstvorgesetzter der Anwärterinnen und Anwärter ist die Direktorin oder der Direktor des LBME NRW.
Über die Einstellung entscheidet die Einstellungsbehörde auf der Grundlage eines geeigneten Auswahlverfahrens.
Die Direktorin oder der Direktor des LBME NRW bestellt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren eichtechnischen Dienstes zur Ausbildungsleiterin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.