Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 6 VAP1.2 NRW
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