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Die Bewerber sollen zum 1. Mai eines jeden Jahres eingestellt werden.
Vor Beginn der Ausbildung müssen vorliegen:
Geburtsurkunde oder Geburtsschein,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis,
eine beglaubigte Abschrift der nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 geforderten Unterlagen,
eine Erklärung des Bewerbers, ob er gerichtlich vorbestraft ist und ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und
eine Erklärung des Bewerbers, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Der Bewerber hat rechtzeitig bei der für ihn zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden zu beantragen.
eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob gerichtliche Vorstrafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der…
vorliegen. Die sich bewerbende Person hat außerdem bei der zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden so rechtzeitig zu beantragen,…
Geburtsurkunde oder Geburtsschein,
Vor der Einstellung haben sie folgende Unterlagen beglaubigt oder im Original beizubringen:
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und ein von der zuständigen Meldebehörde ausgestelltes „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, die nicht älter…
gegebenenfalls einen Nachweis darüber, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine der gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.